Psychotherapie

Psychotherapie

Wo kann Psychotherapie Ihrem Kind helfen?


Behandelt werden können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr mit psychischen Problemen wie beispielsweise Ängsten, Phobien, Depressionen/depressive Stimmung, Zwängen, Essstörungen, selbstverletzendem Verhalten, Sozialverhaltensproblemen, Konzentrations- und hyperkinetischen Störungen, psychosomatischen Beschwerden oder sonstigen Symptomen aufgrund emotionaler Belastungen sowie Entwicklungs- und Verhaltensstörungen. Eltern werden i.d.R. therapiebegleitend mit eingebunden. 


Eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie kann dabei helfen, emotionale Krisen zu bewältigen und zugrunde liegende seelische Konflikte, die im Aktuellen wirken und Symptome (mit)verursachen, zu bearbeiten. 



Kostenübernahme


Die Kosten für die diagnostische Abklärung der Symptomatik sowie eine etwaige darauf folgende Psychotherapie mit zusätzlicher Eltern- bzw. Bezugspersonenarbeit werden bei entsprechender Indikation von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. 


Mit privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen kann bei vorliegender Indikation ebenfalls abgerechnet werden. Hierbei sind die Konditionen des individuellen Versicherungsvertrags ausschlaggebend. Deshalb ist es ratsam, dass Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über die Bedingungen bei Inanspruchnahme einer Psychotherapie informieren. 


Sollte die Behandlung auf Selbstzahlerbasis erfolgen, wird Ihre Krankenkasse bzw. 
-versicherung nicht mit einbezogen. Grundlage für die Kostenberechnung sind dabei die Gebührenziffern für Psychotherapeuten.



Zur Kontaktaufnahme


Sie möchten sich weiter informieren oder einen Termin vereinbaren? Nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf. Ich bin persönlich montags bis freitags zwischen 11:20 und 12 Uhr telefonisch erreichbar. 


Sollten Sie über eine Termin-Service-Stelle kommen (einmaliger Termin), melden Sie sich bitte vorher in meiner Telefonsprechzeit.


Bitte kommen Sie grundsätzlich pünktlich bzw. max. 5 min. vorher zum vereinbarten Termin, damit das laufende Gespräch nicht unterbrochen wird.



Vorbereitung auf das vereinbarte Erstgespräch


Im Rahmen eines Erstgesprächs wird geklärt, inwieweit eine Psychotherapie bzw. eine weitere Abklärung ratsam ist. Liegen Ihnen Vorbefunde, relevante Arztbriefe o.ä. vor, bringen Sie diese bitte zum ersten Termin mit. Bei Schulproblemen empfiehlt es sich, dass ich die letzten Zeugnisse einsehen kann. Sollte nach der Abklärung eine Psychotherapie bei mir aufgenommen werden, kann dies mit einer Wartezeit verbunden sein.


Bitte füllen Sie meinen Patienten*innen-Fragebogen aus und bringen Sie diesen zu einem der ersten Termine mit. Zudem lesen Sie bitte vorab das Merkblatt zur ambulanten Psychotherapie durch.


Fragebogen für Patient*innen- / eltern (pdf, 86 kb) Merkblatt Psychotherapie (pdf, 57 kb)
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